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Selbständiges Beweisverfahren

Selbstständiges Beweisverfahren

Erstellen von selbstständigen, gerichtsverwertbaren Beweisverfahren wie z.B.:

  • Rückgabe / Übergabe von Mietsachen und Mietobjekte
  • Bauschaden
  • Versicherungsschaden / Wasser / Brand
  • Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn
  • Schimmel- und Feuchteschäden

Was ist ein Beweisverfahren?

Durch ein selbstständiges Beweisverfahren erfolgt die Beweissicherung bei Baumängeln. Durch ein solches Verfahren können Baumängel vor, während und auch nach der Bauabnahme festgestellt werden. Das Verfahren dient vor allen Dingen dazu, dass keine Beweisverluste eintreten und Verjährungsfristen gehemmt werden. Mit einem solchen selbstständigen Beweisverfahren gelingt es häufig auch, einen Gerichtsprozess gleich ganz zu vermeiden.

Als Bausachverständiger begleite ich Sie gerne durch ein solches selbstständiges Beweisverfahren, damit Ihre Ansprüche als Bauherr nicht untergehen und Beweise gesichert werden. Beim Bauen geht es regelmäßig um größere Beträge. Auch kleine Fehler können teuer sein. Mit einem Beweisverfahren sichern Sie Ihre Ansprüche.

Ablauf eines Beweisverfahren

Chronologisch läuft ein solches selbstständiges Beweisverfahren wie folgt ab:

  • Vor Gericht wird ein Antrag auf Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens gestellt
  • Das Gericht prüft zunächst, ob es zuständig ist und benennt, dann den Sachverständigen
  • Der benannte Sachverständige prüft, ob er für das Gebiet kompetent ist
  • Zusammen mit dem Bausachverständigen werden Ortstermine durchgeführt – ggf. auch Laboruntersuchungen in Auftrag gegeben
  • Der Bausachverständige erstellt ein schriftliches Gutachten
  • Alle Parteien haben die Möglichkeit zur Stellungnahme und ggf. auch, ergänzende Fragen zu stellen oder ein Ergänzungsgutachten zu beantragen
  • Sofern es eine Partei beantragt, wird das schriftliche Gutachten auch mündlich erläutert
  • Das selbstständige Beweisverfahren endet, wenn das Gutachten den Parteien vorliegt

Selbstständiges Beweisverfahren ist in der Zivilprozessordnung geregelt

Das selbstständige Beweisverfahren ist in §485 ff ZPO geregelt. Gäbe es ein solches Verfahren nicht, würde so mancher Bauherr erst nach Baufertigstellung und späterem Auftreten von Baumängeln vor Gericht ziehen können, was die Konsequenz hätte, dass sich vieles nicht mehr beweisen ließe. Wann und ob ein solches selbstständiges Beweisverfahren für Sie sinnvoll bei Ihrem Bauprojekt ist, kann ich Ihnen gerne erläutern, ohne einer Rechtsberatung vorgreifen zu wollen.

Kurzfassung

Zielgruppe
Kläger und Beklagter

Methoden
Ortstermine und ggf. Analysen

Ziel
Sicherheit und Klarheit

Ablauf
Feststellung, Untersuchung, Erstellung von Gutachten

Kein Urteil, aber Klarheit

Ein solches Beweisverfahren endet nicht mit einem Urteil, aber mit einer glasklaren Tatsachenfeststellung über einen Schadensfall, den Streitwert und ggf. Klärungen zur Ursache. Auf solche Beweise könnte man sich später in einem Hauptsacheverfahren berufen, weil solche Dokumente eine hohe Beweiskraft haben. Daher verzichten viele Parteien bei Vorliegen der Unterlagen zu einem solchen Beweisverfahren auf etwaige Prozesse in einem Hauptsacheverfahren, weil im Beweisverfahren alles schon ordnungsgemäß protokolliert ist.

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